EU INC.: was es ist und wann du es wirklich nutzen kannst
Stand: 24. Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Vielleicht hast du gelesen, dass Europa eine eigene Antwort auf die Delaware C-Corp bekommt. Sie heißt EU INC., ist noch kein Gesetz, und heute kann niemand eine gründen. Hier steht, was tatsächlich auf dem Tisch liegt, worum noch gestritten wird und was das für Gründerinnen und Gründer bedeutet, die dieses Jahr eine Entscheidung treffen müssen.
Was EU INC. ist
EU INC. ist eine geplante, freiwillige Gesellschaftsform für die ganze Europäische Union. Sie wird auch „28. Regime“ genannt, weil sie neben den 27 nationalen Gesellschaftsrechten stehen würde. Die Europäische Kommission hat den Vorschlag am 18. März 2026 als Verordnung veröffentlicht. Damit würde sie in jedem Mitgliedstaat unmittelbar gelten, ohne nationale Umsetzungsgesetze. Du könntest weiterhin eine nationale Rechtsform wie die GmbH oder die UG (haftungsbeschränkt) wählen. EU INC. ist eine zusätzliche Option, kein Ersatz.
Was der Vorschlag verspricht
Die Gründung läuft komplett digital. Der Vorschlag beschreibt eine Online-Gründung mit Mustersatzung, in etwa 48 Stunden und für höchstens 100 €. Die Registrierung würde über eine zentrale EU-Schnittstelle laufen, die auf dem System zur Vernetzung der Unternehmensregister (BRIS) aufbaut, und jede Gesellschaft bekäme eine europäische einheitliche Kennung (EUID).
Kein Mindestkapital. Das Stammkapital könnte sogar während der gesamten Lebensdauer der Gesellschaft 0 € betragen. Die Anteile hätten keinen festen Nennwert.
Kein Notar für Anteilsübertragungen. Die Mitgliedstaaten dürften nicht verlangen, dass Übertragungen von EU-INC.-Anteilen über einen Notar laufen – anders als heute bei GmbH-Anteilen in Deutschland.
Instrumente für Startups. Der Vorschlag lässt ausdrücklich Simple Agreements for Future Equity (SAFEs) zu und schafft ein harmonisiertes Mitarbeiterbeteiligungsprogramm (EU-ESO), bei dem die Steuer erst beim Verkauf der Anteile anfällt, mit einer Mindest-Vesting-Dauer von 24 Monaten.
Geschäftsleitung. Mindestens ein Director, der eine natürliche Person ist, und mindestens ein Director mit Wohnsitz in der EU.
Was national bleibt. Die Mitbestimmung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bleibt Sache des nationalen Rechts. Auch ein großer Teil des rechtlichen Unterbaus bleibt national. Harmonisiert wird also eher das Etikett als das ganze Rechtssystem.
Wo das Verfahren steht
Der Rat der EU, der die Mitgliedstaaten vertritt, hat am 23. Oktober 2026 seine Verhandlungsposition beschlossen. Er unterstützt die Hauptziele, vereinfacht aber den Rahmen, strafft die Regeln zur Digitalisierung und zu Mitarbeiteroptionen und ergänzt Kontrollen in jeder Phase der Existenz einer EU INC., um Missbrauch vorzubeugen. Außerdem verlangt er mehr Zeit: Die Kommission hatte nach Inkrafttreten der Verordnung 12 Monate Vorbereitung vorgeschlagen, der Rat will 21.
Das Europäische Parlament ist noch nicht so weit. Sein Rechtsausschuss (JURI) hat die Abstimmung mehrfach verschoben, weil sich die Fraktionen bei der Arbeitnehmerbeteiligung nicht einig sind. Für die Sozialdemokraten und die Grünen ist sie eine rote Linie. Die Abstimmung ist jetzt Berichten zufolge für den 5. November 2026 angesetzt. Wenn beide Seiten ihre Positionen haben, verhandeln sie im Trilog mit der Kommission einen endgültigen Text.
Eine berichtete Änderung: Das vereinfachte Abwicklungsverfahren für insolvente Startups, Teil des ursprünglichen Vorschlags, wurde Berichten zufolge aus den Kompromisstexten gestrichen. Damit würde das nationale Insolvenzrecht gelten.
Wann könntest du sie nutzen?
Politisches Ziel ist eine Einigung bis Ende 2026, aber das ist ein Ziel und keine Garantie. Selbst mit einer Einigung würde die Verordnung erst nach der Vorbereitungszeit von 12 bis 21 Monaten gelten, und die Register und die zentrale Schnittstelle müssen erst gebaut werden. Realistisch werden die ersten EU INC. nicht vor 2028 gegründet, und 2029 ist plausibel.
Was noch offen ist
Die größte Frage für Deutschland ist, wie die Identität der Gründerinnen und Gründer und die Rechtmäßigkeit der Gründung geprüft werden. Der Deutsche Notarverein hat gewarnt, dass eine digitale Selbstdeklaration ohne belastbare Identitätsprüfung und rechtliche Beratung Geldwäsche und Steuerhinterziehung Tür und Tor öffnen könnte. Die zusätzlichen Kontrollen des Rates deuten darauf hin, dass es nicht so leicht bleibt wie im ersten Entwurf. Weitere offene Punkte sind die Details der steuerlichen Behandlung der Mitarbeiteroptionen, der Umgang mit Gründerinnen und Gründern aus dem Ausland und die Frage, wie die Mitbestimmung funktioniert, sobald eine Gesellschaft in mehreren Ländern tätig ist.
Wenn du jetzt eine Gesellschaft brauchst
Eine Gesellschaft, die du dieses Jahr brauchst, muss eine nationale Rechtsform sein. In Deutschland heißt das GmbH oder UG (haftungsbeschränkt), gegründet beim Notar, und niemand kann heute sagen, wann EU INC. verfügbar sein wird. Welche Rechtsform zu deiner Situation passt, klärst du am besten mit einer Anwältin, einem Anwalt oder einer Steuerberatung, die deinen Fall kennen.
Wenn du jetzt gründen willst, übernimmt Delegro den Gründungsprozess für dich. Du erledigst die Schritte online, und der Notar führt die Gründung durch und prüft die Identitäten. Starte deine Gründung mit Delegro.
Quellen: Rat der EU, Pressemitteilung vom 23. Oktober 2026; eunews, „Businesses: Council grants Member States more powers and more time for the 28th regime“, 23. Oktober 2026; Agence Europe, 15. Oktober 2026, zur Uneinigkeit der Berichterstatter im Parlament; Schoenherr, praktische Analyse des Kommissionsvorschlags COM(2026) 322; Notaires Pargade, „The 28th Company Law Regime: EU Inc.“; Deutscher Notarverein, Stellungnahme vom 4. Mai 2026; Impatria, „EU Inc., the 28th regime“, Oktober 2026.